LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.05.2018
L 5 KA 36/17
Normen:
SGB V § 87 Abs. 1; SGB V § 87 Abs. 2; EBM-Ä (2008) Nr. 31719; EBM-Ä (2008) Nr. 31725;
Vorinstanzen:
SG Mainz, vom 13.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KA 108/14

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenKein Abrechnungsausschluss mehrerer Leistungen des postoperativen Behandlungskomplexes nach einer ambulanten Operation

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.05.2018 - Aktenzeichen L 5 KA 36/17

DRsp Nr. 2018/9151

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Kein Abrechnungsausschluss mehrerer Leistungen des postoperativen Behandlungskomplexes nach einer ambulanten Operation

Der Abrechnungsausschluss nach der Präambel 31.4.1 Nr. 2 EBM-Ä greift nicht ein, wenn innerhalb von 21 Tagen nach einer ersten ambulanten Operation aufgrund einer weiteren Operation mehrfach Leistungen des postoperativen Behandlungskomplexes abgerechnet werden.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 13.09.2017 wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 87 Abs. 1; SGB V § 87 Abs. 2; EBM-Ä (2008) Nr. 31719; EBM-Ä (2008) Nr. 31725;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren über die sachlich-rechnerische Richtigstellung postoperativer Leistungen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 31719 und 31725 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM-Ä) nach ambulanten Operationen, die innerhalb der ersten 21 Tage nach einer zuvor erfolgten ersten ambulanten Operation (mit Ansatz eines postoperativen Behandlungskomplexes) erfolgten; streitig ist ein Betrag von 226,68 €.