1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 14. April 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Widerspruchsverfahrens, welche die Beklagte zu tragen hat.
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