Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 10.09.2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 12.918,05 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch auf Vergütung für eine vollstationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 12.918,05 €.
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