Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 15. Februar 2005 wird zurückgewiesen.
Die Klagepartei trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
In diesem Rechtsstreit geht es um die Höchstwertregelung nach Nr. 4624 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes aus dem Jahr 1996 (EBM 96) in der ab 1. Juli 1999 geltenden Fassung der Laborreform.
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