Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Vergütung im (fahrenden) Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) für die Quartale II/06 bis IV/06.
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