LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 05.12.2022
L 4 AS 681/21 B
Normen:
RVG § 3 Abs. 1 S. 1; RVG § 14 Abs. 1 S. 1 und S. 3-4; SGB II;
Vorinstanzen:
SG Dessau-Roßlau, vom 01.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 34 SF 95/19

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen VerfahrenBemessung der Verfahrensgebühr bei unterdurchschnittlichem Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.12.2022 - Aktenzeichen L 4 AS 681/21 B

DRsp Nr. 2023/2953

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Bemessung der Verfahrensgebühr bei unterdurchschnittlichem Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Im Einzelfall ist bei deutlich unterdurchschnittlichem Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit durch Synergieeffekte bei der Bearbeitung neun paralleler Klageverfahren eine Verfahrensgebühr von einem Drittel der Mittelgebühr angemessen. Die Terminsgebühr ist im Einzelfall bei neun gleichzeitig verhandelten Verfahren in Höhe der Mindestgebühr angemessen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

RVG § 3 Abs. 1 S. 1; RVG § 14 Abs. 1 S. 1 und S. 3-4; SGB II;

Gründe

I.

Streitgegenständlich ist das Rechtsanwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das der Beschwerdeführerin für ein Klageverfahren nach Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Landeskasse als Beschwerdegegner zusteht.