Die Vergütung des Antragstellers wird auf 71,90 EUR festgesetzt.
Der Antragsteller erstattete nach schriftlicher Aufforderung und nach telefonischer Rücksprache mit dem Senatsvorsitzenden in freier Form den Behandlungs- und Befundbericht vom 28. August 2008. Der Bericht umfasste 2,5 Seiten und bezog sich auf zwei stationäre Behandlungen sowie die ambulante Nachsorge eines türkisch-stämmigen Klägers, der an erheblichen neurologisch-psychiatrischen Gesundheitsstörungen litt. Der Bericht schloss mit einer gutachtlichen Aussage zur Teilnahme am Arbeitsleben.
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