Der Antrag vom 26.10.2009 (Rechnungs-Nr. -900187) auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Nachbewilligung der Umsatzsteuer in Höhe von 32,30 Euro wird abgelehnt. Der Antragsteller hat keinen weiteren Anspruch auf Vergütung als die bereits bewilligte.
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