BSG - Urteil vom 13.11.2012
B 1 KR 6/12 R
Normen:
SGB V § 39 Abs. 1; SGB V § 69;
Fundstellen:
NZS 2013, 338
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 10.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 89/10
SG Lübeck, vom 12.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 KR 1338/09

Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nach Ablauf des Haushaltsjahres der Behandlung

BSG, Urteil vom 13.11.2012 - Aktenzeichen B 1 KR 6/12 R

DRsp Nr. 2013/2372

Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse nach Ablauf des Haushaltsjahres der Behandlung

Fordert ein Krankenhaus nach Ablauf von mehr als einem vollen Geschäftsjahr wegen Unvollständigkeit seiner plausiblen Schlussrechnung von der Krankenkasse für die Behandlung eines Versicherten eine weitere Vergütung, verstößt dies regelmäßig gegen Treu und Glauben.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. November 2011 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 12. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.

Der Streitwert wird auf 3727,82 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 39 Abs. 1; SGB V § 69;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung.