Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. November 2011 aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 12. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 3727,82 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung für eine stationäre Krankenhausbehandlung.
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