Der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 24.06.2015 - Az.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über den Vergütungsanspruch des Antragstellers als Beisitzer zweier Einigungsstellen, die bei der Antragsgegnerin (künftig Arbeitgeberin) gebildet waren.
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