LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 24.11.2022
L 6 KR 31/19
Normen:
KHEntgG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; DKR (2012); DRG R61B; DRG R61E;
Vorinstanzen:
SG Stralsund, vom 01.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 49/16

Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegenüber einer KrankenkasseDiagnose einer Kachexie (hier Tumorkachexie)Bestimmung der Fallpauschale

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.11.2022 - Aktenzeichen L 6 KR 31/19

DRsp Nr. 2023/3665

Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegenüber einer Krankenkasse Diagnose einer Kachexie (hier Tumorkachexie) Bestimmung der Fallpauschale

Zur Kodierung einer Anämie multifaktorieller Genese (DKR 2012).

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KHEntgG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; DKR (2012); DRG R61B; DRG R61E;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Beklagte berechtigt war, gegen Vergütungsansprüche der Klägerin mit einem Rückzahlungsanspruch in Höhe von 2.441,02 EUR aufzurechnen, weil die Klägerin wegen einer entsprechenden Überzahlung für die Behandlung einer Versicherten der Beklagten zu Unrecht bereichert war. Die Beteiligten streiten insbesondere über die zu kodierenden Nebendiagnosen.