LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.03.2006
8 Sa 788/05
Normen:
BetrVG § 37 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 10.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 9669/03

Vergütungsanspruch für Betriebsratsschulung auch ohne Freistellung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.03.2006 - Aktenzeichen 8 Sa 788/05

DRsp Nr. 2006/27814

Vergütungsanspruch für Betriebsratsschulung auch ohne Freistellung

»1. Der Anspruch auf Vergütung für die Zeit einer Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber das Betriebsratsmitglied dafür freigestellt hat oder zur Freistellung verurteilt wurde.2. Die Einigungsstelle nach § 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG kann und braucht nicht zur Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Schulung angerufen werden.«

Normenkette:

BetrVG § 37 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger auf seinem Arbeitszeitkonto Stunden gutzuschreiben sind für die Zeit, in der er trotz Widerspruchs der Beklagten an einer von der Gewerkschaft ver.di veranstalteten Tagesseminar mit dem Thema: "Die Rolle des Betriebsrats bei der korrekten Ein-/Umgruppierung im Betrieb unter spezieller Berücksichtigung eines ausgelaufenen und nachwirkenden Gehaltstarifvertrages" teilgenommen hat.

Der Kläger ist Mitglied des Betriebsrats des Frankfurter Betriebs der Beklagten. Dieser Betriebsrat hatte die Teilnahme des Klägers und zweier weiterer Betriebsratsmitglieder an dem Tagesseminar beschlossen.