LAG München - Urteil vom 12.11.2008
11 Sa 657/08
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 295 Abs. 2; BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2009, 1872
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, 5 Ca 582/04 Mü vom 25.10.2005,

Vergütungsansprüche gegen Insolvenzverwalter nach Freigabeerklärung

LAG München, Urteil vom 12.11.2008 - Aktenzeichen 11 Sa 657/08

DRsp Nr. 2009/18030

Vergütungsansprüche gegen Insolvenzverwalter nach Freigabeerklärung

Billigt der Insolvenzverwalter mit seiner Freigabeerklärung in Kenntnis dessen, dass der Arbeitgeber auch Arbeitnehmer beschäftigt, dessen selbständige Erwerbstätigkeit und verlangt er zugleich, dass betriebliche Gewinne aus dieser Tätigkeit, welche die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO übersteigen, an die Insolvenzmasse abgeführt werden, nimmt er damit auch die vom Arbeitgeber eingegangenen Arbeitsverhältnisse für die Mehrung der Insolvenzmasse in Anspruch; der Arbeitgeber kann zunächst zu Gunsten wie zu Lasten der Masse noch weitere Arbeitsverhältnisse eingehen oder die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge vereinbaren, so dass Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO aus diesen Verträgen (wenn nicht durch eigene Handlung des Insolvenzverwalters) jedenfalls in anderer Weise durch die Verwaltung der Insolvenzmasse entstehen.

Tenor:

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim - Gerichtstag Mühldorf - Gz.: 5 Ca 582/04 Mü - vom 25. Oktober 2005 abgeändert: