LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.12.2015
3 Sa 306/15
Normen:
ZPO § 138; ZPO § 139;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 13.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1325/14

Vergütungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Nichtzustandekommen eines Arbeitsvertrages

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 306/15

DRsp Nr. 2016/9109

Vergütungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Nichtzustandekommen eines Arbeitsvertrages

1. Das tatsächliche Vorbringen der Prozessparteien muss in tatsächlicher Hinsicht nach Inhalt, Ort, Zeitpunkt und beteiligten Personen so genau und bestimmt sein, dass es eines substantiierten Bestreitens durch die Gegenseite überhaupt zugänglich ist (§§ 138, 139 ZPO). 2. Der Konflikt zwischen Substantiierungspflicht und dem Ausschluss unmöglichen Vorbringens wird durch das Prinzip der Sachnähe gelöst, wonach jede Partei ihren Sachvortrag desto genauer zu gestalten hat, je näher sie an den tatsächlichen Geschehnissen selbst unmittelbar beteiligt ist; im Übrigen muss der Sachvortrag wahrheitsgemäß sein. 3. Vor dem Hintergrund, dass dem Arbeitnehmer über einen langen Zeitraum Arbeit zugewiesen, ihm monatlich eine Vergütung abgerechnet und ausbezahlt worden ist, folgt nichts anderes, als dass auf der Grundlage der vom Arbeitnehmer vorgelegten "Arbeitsvertrag-Bestätigung" ein Arbeitsverhältnis auch tatsächlich vollzogen wurde.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das als Zweites Versäumnisurteil bezeichnete Erste Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 13.05.2015 - 3 Ca 1325/14 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 138; ZPO § 139;

Tatbestand