Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts München vom 18.10.2022 aufgehoben.
II.Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin für die Beschwerde trägt die Staatskasse.
I.
Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) wendet sich gegen den Ordnungsgeldbeschluss vom 18.10.2022, den das Sozialgericht München (
Die Bf. und ihre Tochter K sind Klägerinnen im Klageverfahren vor dem
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