Die sofortige Beschwerde der Beklagten und die Anschlussbeschwerde des Klägers gegen den Zwangsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 08.10.2018 - 5 Ga 33 d/18 - werden zurückgewiesen.
Der Kläger trägt , die Beklagte der Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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