Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Mai 2008 - 3 Sa 195/07 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung vom 9. November 2006 zum 31. März 2007. Darüber hinaus macht die Klägerin ihre Weiterbeschäftigung geltend.
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