LAG Köln - Urteil vom 08.02.2006
3 Sa 1272/05
Normen:
BGB § 626 ; KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 12556/04

Verhaltensbedingte Kündigung einer Kinderpflegerin - wiederholte Ablehnung von Anweisungen aus eigenen pädagogischen Gründen als Arbeitsverweigerung

LAG Köln, Urteil vom 08.02.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 1272/05

DRsp Nr. 2006/19967

Verhaltensbedingte Kündigung einer Kinderpflegerin - wiederholte Ablehnung von Anweisungen aus eigenen pädagogischen Gründen als Arbeitsverweigerung

»Lehnt eine als sog. Zweitkraft in einem Kindergarten tätige Kinderpflegerin Anweisungen sowohl ihrer Gruppenleiterin als auch der Kindergartenleiterin mit der Begründung ab, diese entsprächen nicht ihrem persönlichen pädagogischen Konzept, so stellt dieses Verhalten bei Vorliegen einer einschlägigen Abmahnung eine zur Kündigung berechtigende Arbeitsverweigerung dar.«

Normenkette:

BGB § 626 ; KSchG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand: