LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.12.2001
5 Sa 987/01
Normen:
BGB § 626 ; KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 20.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 4459/00

Verhaltensbedingte Kündigung; Verstoß gegen Verbot privaten E-Mailverkehrs

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 5 Sa 987/01

DRsp Nr. 2003/4758

Verhaltensbedingte Kündigung; Verstoß gegen Verbot privaten E-Mailverkehrs

»Ein Verstoß gegen das vom Arbeitgeber ausgesprochene Verbot privaten E-Mailverkehrs, das dem Virenschutz dienen soll, rechtfertigt grundsätzlich erst nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung den Ausspruch einer verhaltensbedingten außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung.«

Normenkette:

BGB § 626 ; KSchG § 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlich ausgesprochenen Kündigung gegenüber der Klägerin.