LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.05.2015
7 Sa 694/14
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1 S. 1; EFZG § 8 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwighafen, vom 09.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 684/14

Verhaltensbedingte Kündigung während einer krankheitsbedingter ArbeitsunfähigkeitUnbegründete Klage auf Entgeltfortzahlung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zum krankheitsbedingten Anlass der Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.05.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 694/14

DRsp Nr. 2015/11401

Verhaltensbedingte Kündigung während einer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Unbegründete Klage auf Entgeltfortzahlung bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zum krankheitsbedingten Anlass der Kündigung

1. Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG wird der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht dadurch berührt, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt; der Arbeitgeber ist kündigungsrechtlich jedoch nicht gehindert, während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit zu kündigen. 2. "Anlass" im Sinn des § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG ist nicht gleichbedeutend mit dem Kündigungsgrund; die Krankheit ist dann Anlass der Kündigung, wenn sie die Entscheidung des Arbeitgebers beeinflusst, gerade jetzt den Kündigungsgrund auszunutzen und die Kündigung zu erklären. 3. Eine Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer zwar zur Zeit des Zugangs der Kündigung krank ist, der Arbeitgeber jedoch von der (bevorstehenden) Erkrankung keine Kenntnis hat.