I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 25.10.2022, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.629,54 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 3.629,54 EUR seit dem 29.04.2020 und aus weiteren 9.000,00 EUR seit dem 07.07.2021 zu zahlen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
IV. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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