OLG Dresden - Urteil vom 21.07.2023
1 U 2377/22
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 25.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1542/21

Verkehrssicherungspflicht bei Nassreinigung eines Fliesenfußbodens in einem Supermarkt während der Öffnungszeiten

OLG Dresden, Urteil vom 21.07.2023 - Aktenzeichen 1 U 2377/22

DRsp Nr. 2023/10714

Verkehrssicherungspflicht bei Nassreinigung eines Fliesenfußbodens in einem Supermarkt während der Öffnungszeiten

Die Nassreinigung eines Fliesenfußbodens in einem Supermarkt während der Öffnungszeiten ist als Verletzung der Verkehrssicherungspflichten anzusehen, wenn keine ausreichenden Schutzmaßnahmen zu Gunsten der Kunden getroffen werden.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 25.10.2022, Az. 8 O 1542/21, in Ziffer 1 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.629,54 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 3.629,54 EUR seit dem 29.04.2020 und aus weiteren 9.000,00 EUR seit dem 07.07.2021 zu zahlen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

IV. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.