Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 30. August 2022 aufgehoben. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T W, K-E-Straße, B, beigeordnet.
Außergerichtliche Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein vor dem Sozialgericht Berlin (
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