Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 20. September 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob für den Beigeladenen Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen sind, da er während einer Haftzeit Verletztengeld bezog.
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