Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls.
Der 1967 geborene Kläger war seit Oktober 1995 bei einem Speditionsunternehmen als Möbeltransporteur beschäftigt. Am 14. Februar 1997 erlitt er einen Arbeitsunfall, indem er mit dem rechten Fuß umknickte. Mit Bescheid vom 15. Januar 2002 und Widerspruchsbescheid vom 12. September 2005 lehnte die Beklagte weitere Entschädigungsleistungen über den 14. August 1998 hinaus ab.
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