Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 26.06.2015 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe einer Verletztenrente nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
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