BSG - Urteil vom 17.12.1997
13 RJ 69/96
Normen:
FRG § 15 Abs. 1, § 22, § 16 Abs. 1, § 4 ; SGG § 103, § 117, § 164 Abs. 2 S. 3; ZPO § 295 Abs. 1 ;

Verletzung der Amtsermittlungspflicht als Verfahrensfehler bei der Glaubhaftmachung rumänischer Arbeitgeberbescheinigungen, Verletzung des Verbots der vorweggenommenen Beweiswürdigung

BSG, Urteil vom 17.12.1997 - Aktenzeichen 13 RJ 69/96

DRsp Nr. 1998/19165

Verletzung der Amtsermittlungspflicht als Verfahrensfehler bei der Glaubhaftmachung rumänischer Arbeitgeberbescheinigungen, Verletzung des Verbots der vorweggenommenen Beweiswürdigung

1. Bei der Rüge von Verfahrensfehlern (hier bei der Amtsermittlungspflicht im Zusammenhang mit dem Nachweis bzw der Glaubhaftmachung rumänischer Arbeitgeberbescheinigungen, der sogenannten "Adeverintas") müssen die Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen und aus denen die Möglichkeit folgt, daß das Gericht ohne die Verfahrensverletzung anders entschieden hätte, grundsätzlich so genau bezeichnet sein, daß das Revisionsgericht sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber bilden kann, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann.2. Wenn die Beklagte nicht ausreichend darlegt, von welchen Ermittlungen das LSG abgesehen hat und auf welche Weise es die erforderlichen Ermittlungen hätte anstellen müssen, so ist die Rüge der Verletzung des Verbots der vorweggenommenen Beweiswürdigung unzulässig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

FRG § 15 Abs. 1, § 22, § 16 Abs. 1, § 4 ; SGG § 103, § 117, § 164 Abs. 2 S. 3; ZPO § 295 Abs. 1 ;

Gründe: