BSG - Urteil vom 17.02.1998
B 2 U 22/97 R
Normen:
SGG § 103 ;

Verletzung der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Urteil vom 17.02.1998 - Aktenzeichen B 2 U 22/97 R

DRsp Nr. 1998/16334

Verletzung der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterläßt, die es von seiner Rechtsauffassung ausgehend hätte anstellen müssen, so ist die das sozialgerichtliche Verfahren beherrschende Untersuchungsmaxime verletzt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 103 ;

Gründe:

I

Streitig sind die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) und die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.