BSG - Beschluss vom 04.12.2007
B 2 U 165/06 B
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 62 § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 114 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 11.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 4/04
SG Marburg, vom 16.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 766/01

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch zusammen mit der Hauptsache

BSG, Beschluss vom 04.12.2007 - Aktenzeichen B 2 U 165/06 B

DRsp Nr. 2008/10963

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch zusammen mit der Hauptsache

Es liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör vor, wenn das Gericht über ein Prozesskostenhilfegesuch verfahrensfehlerhaft erst zusammen mit dem Urteil in der Hauptsache entscheidet und wenn bei rechtzeitiger Entscheidung ausgehend von dem damaligen Sach- und Kenntnisstand eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu bejahen gewesen wäre. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 62 § 73a Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 114 S. 1 ;

Gründe: