LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.03.2014
12 Sa 1728/12
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Fulda - 1 Ca 13/12 - 07.11.2012,

Verletzung es allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Trägervereins eines Kindergartens wegen Äußerung des früheren Leiters über die Pflicht zur Teilnahme an Seminaren einer bestimmten Ausrichtung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.03.2014 - Aktenzeichen 12 Sa 1728/12

DRsp Nr. 2015/2336

Verletzung es allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Trägervereins eines Kindergartens wegen Äußerung des früheren Leiters über die Pflicht zur Teilnahme an Seminaren einer bestimmten Ausrichtung

Der frühere Leiter eines Natur- oder Waldkindergartens ist verpflichtet, Äußerungen zu unterlassen, durch die der Eindruck erweckt wird, er sei zur Teilnahme an Seminaren einer bestimmten Erziehungsrichtung gezwungen worden.

Auf die Berufung des klagenden Vereins wird das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 07. November 2012 - 1 Ca 13/12 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Redaktion der HNA, A, die Behauptung zu widerrufen, er (der Beklagte) habe als Kindergartenleiter an zwei B-Seminaren teilnehmen müssen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 75 %, der Beklagte zu 25 % zu zahlen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von dem Beklagten den Widerruf und die Unterlassung zweier von ihm als ehrverletzend und rufschädigend angesehener Äußerungen.