Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Gemeinde verpflichtet ist, der Klägerin die Differenz zwischen der Versorgungsrente und der Versichertenrente zu erstatten.
Die am 10. Dezember 1948 geborene Klägerin war seit 1966 im öffentlichen Dienst beschäftigt. In der Zeit vom 24. Juni 1982 bis 31. Juli 1993 war sie bei der Technischen Universität M. tätig. In diesem Arbeitsverhältnis wurde sie bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusatzversichert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|