1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 03.07.2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch um die von der Klägerin begehrte Feststellung, dass ihre wöchentliche geschuldete Arbeitszeit sich in Kalenderwochen mit einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, auf 30 Stunden und 20 Minuten verringert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|