Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Der gemäß §
Die behaupteten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des §
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