BVerwG - Urteil vom 15.09.2010
8 C 32.09
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; BetrAVG § 10 Abs. 1; BetrAVG § 30i Abs. 1; VAG § 65;
Fundstellen:
NZS 2011, 49
VersR 2011, 239
ZIP 2011, 94
ZIP-aktuell 2010, Nr. 264
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 27.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 1665/08
VG Düsseldorf, vom 15.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 845.08

Verpflichtung zur Zahlung eines Einmalbetrages nach § 30i Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei Bestehen einer Beitragspflicht nach § 10 Abs. 1 BetrAVG im Jahr 2005 und bei Inkrafttreten des § 30i BetrAVG; Vereinbarkeit der Erhebung des Einmalbeitrags nach § 30i Abs. 1 BetrAVG mit dem Gleichheitssatz und dem rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbot; Bevorzugung von Neumitgliedern durch eine Erhebung zu hoher Einmalbeiträge und durch eine Verrechnung der Mehreinnahmen mit dem laufenden Beitragsbedarf; Vorbeugung einer Überdeckung durch einen gegenüber § 65 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) um ein Drittel erhöhten Rechnungszinsfuß zur Berechnung des Barwerts der mit einem Einmalbeitrag zu finanzierenden Anwartschaften; Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Berufsfreiheit der durch die Erhebung des Einmalbeitrags nach § 30i Abs. 1 BetrAVG

BVerwG, Urteil vom 15.09.2010 - Aktenzeichen 8 C 32.09

DRsp Nr. 2010/19115

Verpflichtung zur Zahlung eines Einmalbetrages nach § 30i Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei Bestehen einer Beitragspflicht nach § 10 Abs. 1 BetrAVG im Jahr 2005 und bei Inkrafttreten des § 30i BetrAVG; Vereinbarkeit der Erhebung des Einmalbeitrags nach § 30i Abs. 1 BetrAVG mit dem Gleichheitssatz und dem rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbot; Bevorzugung von Neumitgliedern durch eine Erhebung zu hoher Einmalbeiträge und durch eine Verrechnung der Mehreinnahmen mit dem laufenden Beitragsbedarf; Vorbeugung einer Überdeckung durch einen gegenüber § 65 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) um ein Drittel erhöhten Rechnungszinsfuß zur Berechnung des Barwerts der mit einem Einmalbeitrag zu finanzierenden Anwartschaften; Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Berufsfreiheit der durch die Erhebung des Einmalbeitrags nach § 30i Abs. 1 BetrAVG

1. Die Pflicht zur Zahlung des Einmalbeitrags nach § 30i Abs. 1 BetrAVG setzt voraus, dass eine Beitragspflicht nach § 10 Abs. 1 BetrAVG im Jahr 2005 und bei Inkrafttreten des § 30i BetrAVG bestand.2. Die Erhebung des Einmalbeitrags verletzt weder den Gleichheitssatz noch das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2009 wird zurückgewiesen.