Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juli 2013 - Aktenzeichen 21 Ca 9234/12 - abgeändert, soweit das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen hat.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum Dezember 2012 bis April 2013 eine zusätzliche Vergütung in Höhe von insgesamt 1.900,00 EUR (in Worten: Eintausendneunhundert und 0/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils € 380,00 EUR (in Worten: Dreihundertachtzig und 0/100 Euro) seit dem 1. Januar 2013, seit dem 1. Februar 2013, seit dem 1. März 2013, seit dem 1. April 2013 und seit dem 1. Mai 2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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