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Streitig ist, ob die beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zur Fortsetzung einer Verrechnung von Rentenansprüchen der Versicherten Margot B. (Beigeladene zu 2) zugunsten der klagenden Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) verpflichtet ist.
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