I.
Zum Sachstand des vorgelegten Gegenstandswertfestsetzungsverfahrens wird auf die umfassende Gründe unter I. des Abhilfebeschlusses des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 18.04.2006 - 2 Ca 2018/05 - Bezug genommen (Bl. 141 bis 145 d. A.).
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