LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.12.2010
6 Sa 350/10
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 670;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 08.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 359/10

Verschuldensunabhängige Einstandspflicht der Arbeitgeberin für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers; Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmer für Schäden an Privatfahrzeug bei Billigung des Einsatzes durch Arbeitgeberin; Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Verfallsklausel bei einseitiger Benachteiligung des Arbeitnehmers

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 350/10

DRsp Nr. 2011/1385

Verschuldensunabhängige Einstandspflicht der Arbeitgeberin für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers; Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmer für Schäden an Privatfahrzeug bei Billigung des Einsatzes durch Arbeitgeberin; Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Verfallsklausel bei einseitiger Benachteiligung des Arbeitnehmers

1. Die Arbeitgeberin hat Schäden an Sachen des Arbeitnehmers unter bestimmten Umständen auch dann zu übernehmen, wenn sie selbst kein Verschulden trifft; Grundlage dieser verschuldensunabhängigen Einstandspflicht der Arbeitgeberin für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers bildet eine Analogie zu § 670 BGB. 2. Die Einstandspflicht der Arbeitgeberin setzt voraus, dass der Sachschaden in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist, die Sache mit Billigung (Wissen und Wollen) der Arbeitgeberin eingesetzt worden ist und der Schaden nicht durch den Arbeitslohn oder Zuschläge mit abgegolten ist. 3. Vom Einsatz eines Privatfahrzeugs im Betätigungsbereich der Arbeitgeberin ist auszugehen, wenn ohne den Einsatz dieses Fahrzeuges die Arbeitgeberin ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste.