A. Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung.
Der Arbeitgeber, eine gemeinnützige Körperschaft, widmet sich der Pflege und Versorgung chronisch nierenkranker Patienten. Er betreibt eine Vielzahl von Dialysezentren in der Bundesrepublik, darunter ein Zentrum in M. Antragsteller ist der dort gewählte Betriebsrat.
Im Dialysezentrum M sind etwa 50 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Dienst ist in zwei wesentliche Teilbereiche aufgeteilt, nämlich den sog. Normaldienst mit Schichtarbeitszeiten von 7.00 Uhr bis 14.57 Uhr bzw. 11.00 Uhr bis 18.57 Uhr und den sog. Nachtdienst mit Schichtarbeitszeiten von 17.30 Uhr bis 3.00 Uhr bzw. 3.30 Uhr (montags, mittwochs, freitags) bzw. 17.00 Uhr bis 3.00 Uhr (dienstags, donnerstags, sonntags).
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