LAG Köln - Urteil vom 20.01.2006
11 Sa 755/05
Normen:
KSchG § 1 § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 2511/04

Versetzung auf anderweitigen Arbeitsplatz bei Wegfall des Tätigkeitsbereiches - wirksame Änderungskündigung bei Ablehnung durch Arbeitnehmer

LAG Köln, Urteil vom 20.01.2006 - Aktenzeichen 11 Sa 755/05

DRsp Nr. 2006/19980

Versetzung auf anderweitigen Arbeitsplatz bei Wegfall des Tätigkeitsbereiches - wirksame Änderungskündigung bei Ablehnung durch Arbeitnehmer

»Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Wegfall eines Tätigkeitsbereichs die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit anderen Tätigkeiten an, deren Gleichwertigkeit zwischen den Parteien streitig ist, und lehnt der Arbeitnehmer dies - auch nach einer ausdrücklich durch den Arbeitgeber ausgesprochenen Versetzung - kategorisch ab, so ist eine sodann vom Arbeitgeber ausgesprochene und vom Arbeitnehmer nicht unter Vorbehalt angenommene Änderungskündigung wirksam und führt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie ist nicht unverhältnismäßig. Das gilt selbst dann, wenn sich in der zweiten Berufungsverhandlung vor dem LAG die Gleichwertigkeit der Tätigkeiten und damit die Wirksamkeit der zuvor ausgesprochenen Versetzung herausstellt und jedenfalls dann, wenn auch eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam gewesen wäre.«

Normenkette:

KSchG § 1 § 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung und um Entgeltansprüche aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges.