Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.846,86 Euro festgesetzt.
I.
Die 1965 geborene Antragstellerin steht seit dem 2. November 1989 im Dienst des Antragsgegners und war zuletzt als Polizeiinspektorin (BesGr. A 9 + Amtszulage) tätig. Mit Bescheid vom 20. November 2009 wurde die Antragstellerin für polizeidienstunfähig erklärt und im Verwaltungsdienst eingesetzt. Mit Bescheid der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Juli 2014 wurde sie ab 27. März 2014 gemäß §
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