LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.10.2021
6 Sa 99/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 11.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 682/20

Versetzung im Rahmen des vertraglichen WeisungsrechtsZulässige Versetzung aus dienstlichen GründenGerichtliche Kontrolle des Vorliegens dienstlicher GründeBilliges Ermessen bei Ausübung des Weisungsrechts

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.10.2021 - Aktenzeichen 6 Sa 99/21

DRsp Nr. 2022/4985

Versetzung im Rahmen des vertraglichen Weisungsrechts Zulässige Versetzung aus dienstlichen Gründen Gerichtliche Kontrolle des Vorliegens dienstlicher Gründe Billiges Ermessen bei Ausübung des Weisungsrechts

1. Die Ausübung des vertraglichen Weisungsrechts nach Maßgabe des § 106 S. 1 GewO i.V. mit § 2 des Arbeitsvertrags i.V. mit § 4 Abs. 1 TV-L durch Versetzung an einen anderen Arbeitsort (Schule) aus dienstlichen Gründen ist rechtmäßig und entspricht billigem Ermessen. 2. Das Vorliegen dienstlicher Gründe ist vollumfänglich gerichtlich überprüfbar.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - 6 Ca 682/20 - vom 11. Februar 2021 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme des beklagten Landes gegenüber dem Kläger.