Versicherungspflicht bei einer Tätigkeit im Bereich des Regalservices eines Supermarkts
LSG Hessen, Urteil vom 31.07.2008 - Aktenzeichen L 8 KR 37/07
DRsp Nr. 2008/20457
Versicherungspflicht bei einer Tätigkeit im Bereich des Regalservices eines Supermarkts
Ein Versicherter, der in Supermärkten Kontrollen der Regale nach einem ihm zur Verfügung gestellten Regalplan durchführt und dabei die Notwendigkeit der Nachbestellung feststellt, steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Frankfurt - S 21 KR 3120/03 - 03.11.2006,