SG Freiburg, vom 13.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KR 3452/09
Versicherungspflicht bisher Nichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2010 - Aktenzeichen L 5 KR 5046/09
DRsp Nr. 2011/3297
Versicherungspflicht bisher Nichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der für die Auslegung des Merkmals "zuletzt krankenversichert" in § 5 Abs.1 Nr. 13 Buchstabe a SGB V ausschlaggebende Systembezug zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht auch dann, wenn zwischen der absicherungslosen Zeit und der Versicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Zeitraum liegt, während dem der Betreffende im Krankheitsfall nach Maßgabe des Sozialhilferechts (vgl. §§ 264SGB V, 48 SGB 12) oder des Strafvollzugsrechts (§§ 56 ff StVollzG) abgesichert war.
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