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Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Klägers als wissenschaftlicher Autor in der Künstlersozialversicherung (KSV) für die Zeit von September 2000 bis Juni 2002.
Der 1955 geborene Kläger hat ein Studium der Vor- und Frühgeschichte, Urgeschichte und Anthropologie absolviert und im Jahre 1986 mit dem Magister Artium abgeschlossen. In der Folgezeit führte er den Familienhaushalt und arbeitete nebenbei an seiner Promotion im Fachbereich Archäologie; diese schloss er im Juni 2000 erfolgreich ab. Seit Juli 2002 übt er eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Landratsamt Göppingen aus.
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