Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 15.07.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob die Klägerin seit September 2011 als Publizistin nach dem KSVG pflichtversichert ist.
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