BSG - Urteil vom 13.11.2012
B 2 U 27/11 R
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2;
Fundstellen:
DB 2013, 6
NZA 2013, 774
NZS 2013, 351
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 12.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 U 165/10
SG München, vom 10.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 U 656/08

Versicherungsschutz eines Eishockeyprofi in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Klettersport als versicherte Vorbereitungshandlung

BSG, Urteil vom 13.11.2012 - Aktenzeichen B 2 U 27/11 R

DRsp Nr. 2013/2375

Versicherungsschutz eines Eishockeyprofi in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Klettersport als versicherte Vorbereitungshandlung

Ausgleichsübungen eines Berufssportlers sind auch dann nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen, wenn er vom Arbeitgeber hierzu angehalten wird.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. April 2011 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 10. März 2010 zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind dem Kläger auch für das Berufungs- und das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 2;

Gründe:

I

Streitig ist, ob der Kläger am 24.7.2003 einen Arbeitsunfall erlitt, als er beim Klettern abstürzte.