Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen außer-
gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob es sich bei einem Apophysenabriss des Klägers beim Sprint im Schulsport um einen Schulunfall handelt.
Der damals 15-jährige Kläger stürzte am 20. September 2017 kurz vor dem Ziel eines 100 m-Laufes des Sportfestes seiner Schule, konnte nicht mehr aufstehen und wurde in stationäre Behandlung aufgenommen. Der Vorgang ist Gegenstand der Unfallmeldung des Gymnasiums F. vom 25. September 2017.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|