BSG - Urteil vom 07.12.2004
B 2 U 47/03 R
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 239
NZS 2005, 657
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 23.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen L 7 U 281/01
SG Reutlingen, vom 23.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 1343/00

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Fußballturnier

BSG, Urteil vom 07.12.2004 - Aktenzeichen B 2 U 47/03 R

DRsp Nr. 2005/8736

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Fußballturnier

Nur wenn ein Fußballturnier im Rahmen einer Veranstaltung stattfindet, die alle Betriebsangehörigen, auch die nicht sportinteressierten, einbezieht, steht es als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung unter Versicherungsschutz. Dagegen sind rein sportliche Gemeinschaftsveranstaltungen nicht versichert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall. Der Kläger war bei dem Unternehmen J. L. GmbH & Co.KG, einem Mitgliedsunternehmen der beklagten Berufsgenossenschaft (BG), beschäftigt. Das Unternehmen gehörte zur P. & M. -Gruppe Großhandel AG (im Folgenden: Firmenmutter) mit acht weiteren Niederlassungen in Baden-Württemberg. Zur Stärkung des "Wir-Gefühls" veranstaltet die Firmenmutter in unregelmäßigen Abständen Turniere an verschiedenen Orten, zu denen sie alle Niederlassungen einlädt (1999 Fußball-, 2001 und 2002 Volleyball-Turnier). Die Angehörigen der einzelnen Niederlassungen werden durch Aushang informiert, die Teilnahme ist freiwillig. Die Kosten der Veranstaltung werden von den teilnehmenden Niederlassungen getragen. Die Hin- und Rückfahrt wird mit Privat-PKW durchgeführt.