LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.12.2011
L 9 U 4092/10
Normen:
SGB VII § 8;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 24.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 U 2069/09

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Skiunfall im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2011 - Aktenzeichen L 9 U 4092/10

DRsp Nr. 2013/3890

Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Skiunfall im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung

Skiunfall im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung ist kein versicherter Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine betriebsunabhängige, private Tätigkeit handelte.

Skiunfall im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung ist kein versicherter Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine betriebsunabhängige, private Tätigkeit handelte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 24. Juni 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall.