I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII gehörte.
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